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P2P-Lending als moderne Anlageform
Investoren in Deutschland nutzen zunehmend P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ , um Renditen durch direkte Kredite zu erzielen. Anleger investieren über Plattformen in Kredite und profitieren von den daraus resultierenden Zinszahlungen. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
In Deutschland werden die Zinseinnahmen aus P2P-Krediten als Kapitalerträge behandelt und sind steuerpflichtig. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Tipps für Investoren bei ausländischen P2P-Anbietern
Internationale P2P-Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend. |
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